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   VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98   

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VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 (https://dejure.org/2002,14556)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 (https://dejure.org/2002,14556)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 (https://dejure.org/2002,14556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 4 SG
    (Rückforderung von Ausbildungsgeld: AiP-Fachausbildung i.S.d. SG § 56 Abs 4 S 1)

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; SG § 56 Abs. 4; ; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 5; ; ÄAppO § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; ÄAppO § 34 b; ; ÄAppO § 35 Abs. 1 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - 12 A 1828/98
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Die AiP-Zeit ist demnach auch eine "Fachausbildung" im Sinne von § 56 Abs. 4 Satz 1 SG, ebenso wie die Weiterbildung zum Facharzt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 20. Januar 1998 - 12 A 1828/98 -).

    Nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 4 SG geht der Gesetzgeber für den Regelfall davon aus, dass der Soldat auf Zeit die vollen Ausbildungskosten zu erstatten hat, wenn er nicht die Zeit, für die er sich verpflichtet hat, in der Bundeswehr verbleibt (siehe auch OVG Münster, Urteil vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 -).

    Dies ist mit Rücksicht auf die von der Dienstzeit abhängende unterschiedliche Wertigkeit der Dienstleistung sowie dem Zweck, die Personalplanung der Bundeswehr verlässlich zu sichern, als ermessensfehlerfrei anzusehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 11 S 561/94 - Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 1828/98 -).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Das Gleichbehandlungsrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 92, 26 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Mit dieser Auslegung wird dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziel entsprochen, mit Hilfe des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an die gefestigte Rechtsprechung zu dem Begriff der ernsthaften Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Entscheidung (vgl. dazu Schenke, JZ 1996, 1155 [1162] m Nachw. d. Rspr. u. der davon abw. Lit. in Fußn. 729, 730; zu Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG und § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG vgl. BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 = EZAR 632 Nr. 25) anzuknüpfen, die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. dazu Sendler, a.a.O.) und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren (vgl. dazu BT-Drs. 13/3993 S. 13).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Das Gleichbehandlungsrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 92, 26 ).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Da das Urteil als solches im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündet worden ist, so genügt diese förmliche öffentliche Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung, um sie - notfalls sogar ohne Unterschrift - als endgültigen, verbindlichen hoheitlichen Ausspruch erscheinen zu lassen (vgl. BGHZ 137, 49 ).
  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Ist ein Urteil eines Kollegialgerichts von einem Richter mitunterschrieben worden, der an der Beschlussfassung und an dem Erlass des Urteils nicht beteiligt war und enthält das Urteil außerdem bei der Angabe der mitwirkenden Richter auch die unrichtige Angabe, dass dieser Richter an dem Erlass des Urteils mitgewirkt habe, so können diese Mängel dadurch beseitigt werden, dass die Unterschrift des Richters gestrichen und die unrichtige Angabe über die Mitwirkung dieses Richters im Wege der Berichtigung richtig gestellt wird (BGH, Urteil vom 27.10.1955 - ZR 310/53 -, BGHZ 18, 350 ff. m.w.N. = NJW 1955, 1919).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 634 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Diese Handhabung entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das dargelegt hat, dass nur die Zeiten zu Gunsten eines Soldaten als Dienstzeiten in die Berechnung eines Erstattungsanspruchs eingeführt werden können, in denen der Soldat die durch das Studium oder die Fachausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Beklagten (dem Dienstherrn) uneingeschränkt zur Verfügung gestellt hat, ohne sich dadurch zugleich im Rahmen einer geordneten Fachausbildung weiter bilden zu wollen oder zu sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 -, Buchholz 236.1, § 46 SG Nr. 17).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Die Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ist aber damit nicht auf solche Fälle beschränkt, die dem Rechtsmittelgericht grob ungerecht gelöst erscheinen (ähnlich Hess. VGH, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97 -); denn die für den Gesetzgeber ersichtlich maßgebliche Rechtsprechung zu § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO setzt eine derartige qualifizierte materielle Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung nicht voraus.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94

    Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98
    Dies gilt auch dann, wenn die Fachausbildung auf Grund ihrer Besonderheiten - wie auch im vorliegenden Fall - in eine Berufstätigkeit eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10/94 -, BVerwGE 98, 187 ff.).
  • BVerwG, 12.08.1986 - 6 C 115.84

    Verbindung des Studiums mit der Tätigkeit als Soldat

  • VG Gießen, 04.09.1998 - 8 E 237/96

    Rückforderung von Ausbildungsgeldern - zur Anrechnung auf die Abdienzeit

  • VGH Bayern, 06.10.1993 - 3 B 93.270
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 1955 - II ZR 310/53 -, BGHZ 18, 350 (354 f.), und Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02 -, NJW 2003, 3057 = juris Rn. 3; BAG, Urteil vom 20. Dezember 1956 - 3 AZR 333/56 -, AP Nr. 1 zu § 315 ZPO = juris Rn. 6; BSG, Urteil vom 21. September 1960 - 2 RU 28/58 -, juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 13. September 1988 - VIII R 218/85 -, BFH/NV 1989, 354 = juris Rn. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 1; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 117 Rn. 58; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 117 Rn. 3; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 117 Rn. 14, jeweils m.w.N.; a. A. - soweit ersichtlich - nur Bay. LSG, Urteil vom 21. März 2012 - L 19 R 97/12 -, NZS 2012, 559 (Ls.) = juris Rn. 15.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15

    Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld

    aa) Der Ansatz des nach den Dritteln der Stehzeitverpflichtung differenzierenden und ansteigenden Multiplikators ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.02.2009 - 4 S 1457/07 - und Senatsbeschluss vom 24.09.2001, a.a.O.; s. zu früheren Erlassfassungen schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.1995 - 11 S 561/94 - Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 -, ESVGH 53, 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 -, Juris).
  • VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15

    Erstattung von Ausbildungskosten

    Auch dieses Vorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung, denn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1978 - 6 C 87/84 -, Buchholz 236.1, § 46 SG Nr. 17 und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 - juris).

    Darüber hinaus hat der seinerzeit für das Soldatenrecht zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 20. August 2002 - 10 UZ 4067/98 - juris, Rdnr. 14) darauf hingewiesen, dass auch der Zweck, die Personalplanung der Bundeswehr rechtlich zu sichern, die Staffelung der Wertigkeit der Abdienzeit rechtfertigt.

  • VG Gießen, 05.11.2012 - 5 K 785/11

    Rückforderung von Ausbildungsgeld

    Sie ist etwa anzunehmen, wenn die Erstattung zu einer wirtschaftlichen Knebelung des Soldaten auf unabsehbare Zeit führen würde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 -, ESVGH 53, 51).

    Dies begegnet mit Rücksicht auf die von der Dienstzeit abhängende unterschiedliche Wertigkeit der Dienstleistung sowie den Zweck, die Personalplanung der Bundeswehr verlässlich zu sichern, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98 -, a. a. O.).

  • VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes;

    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, im Rahmen der nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG anzustellenden Ermessensentscheidung den Zeitraum vom Ende der Ausbildung - hier: Approbation - bis zum planmäßigen Ende des Soldatenverhältnisses auf Zeit (Abdienzeit) in drei gleichlange Abschnitte zu unterteilen, die Höhe eines teilweisen Verzichts auf die Rückforderung davon abhängig zu machen, in welcher Phase der Soldat vorzeitig ausscheidet und im Falle eines Ausscheidens im 1. Drittel der Abdienzeit auf den für die bereits abgediente Zeit ermittelten Prozentsatz den Multiplikator 0, 75 anzuwenden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 41; OVG NW, Urteil vom 30. September 1999, a.a.O. = juris Rn. 48; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 14).
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